at:regel l

Welche Voraussetzungen braucht es  zum Abschalten, zum Entspannen?  In einem vorhergehenden Beitrag wurde darüber diskutiert, dass wir ein Zuviel an Informationen, an Bildern und an Unterhaltung genießen, wir uns ein Zuviel an Arbeit aufladen. In Österreich gibt es ein Urteil des Obersten Verfassungsgerichtshof, dass der Arbeitgeber von den Angestellten erwarten kann, dass sie im Krankenstand verschiedene Arbeiten am PC und im Internet erledigen. Soweit, es nicht den Genesungsprozess gefährdet.

Dieses Urteil wirft einige Fragen auf. Wer entscheidet welche Arbeiten den Heilungsprozess gefährden? Müssen diese Arbeiten in einer bestimmten Zeit erledigt werden oder ist es dem Krankenstandler selbst überlassen wie er sich die Zeit einteilt. Dahinter steht eine neue Frage, wie groß ist der Zeitraum, dass der Firma kein Schaden zugefügt wird? Hier zeigt  sich einmal mehr die Triebkraft des Fortschritts, der Technik. Der Mensch ist nicht mehr der Herr der Technik, der Modernen Entwicklungen, sondern die Technik hat sich  verselbstständigt. Wir können die Technik noch ein wenig beeinflussen, dass bedeutet Gesetze und Vorschriften einführen, die den Gebrauch regeln. Viele werden sagen, dies ist das Ende der Internetfreiheit. Oft wird hier verlangt, dass es für das Internet keine Regeln und keine Barrieren geben soll.  Alles und jedes soll möglich sein. So sehen wir an obigem Beispiel, wie weit die ständige Verfügbarkeit des Internet führen kann.

Stechuhr.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert