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Verstößt die Zentralmatura gegen das Subsidiaritätsprinzip, ja oder nein?  

Weder als Lehrer, noch als Elternteil, noch als Schüler habe ich direkte Erfahrungen mit einer Reifeprüfung, jetzt Zentralmatura genannt. Ich kann nur aus Recherchieren, Gelesenem und einem Gespräch mit einem Lehrer urteilen. Der Internetrecherche entnehme, dass mit der 14. Novelle des Schulorganisationsgesetzes im Jahre 1993 versucht wurde parteipolitische und bürokratische Vorgaben zurückzudrängen, damit pädagogische Initiativen aus dem Lehrkörper heraus möglich werden. Danach und dadurch konnten sich besondere Bildungsschwerpunkt an zahlreichen Schulen bilden.

Bei einem Gespräch mit einem Lehrer stellte dieser fest, dass im Großen und Ganzen der Lehrstoff zentral vorgegeben wird. Der Inhalt wird dabei hauptsächlich vom Bedarf in der Wirtschaft und der Arbeitswelt bestimmt. Die Vorgaben von oben kommen so massiv, dass für individuelle Gestaltung wenig Raum bleibt. Letztendlich geht die Entwicklung dahin, aus den Jugendlichen brauchbare und gefügige Staatsbürger zu formen. Einer seiner Schuldirektoren sagte in einer Lehrerkonferenz, nach dem Vorlesen einer Verordnung des Unterrichtsministerium: „So ist es und will noch jemand diskutieren“?

Aus diesem und weiteren Gesprächen folgere ich, dass die Schulautonomie in den 1990er Jahren richtungsweisend angedacht wurde. Seither aber durch Erlässe und Vorschriften wieder stückweise beschränkt wird. Die Einführung der Zentralmatura ist ein weiterer Schritt dazu. Die Frage: Verstößt die Zentralmatura gegen das Subsidiaritätsprinzip, beantworte ich mit ja.

ÜBUNG zur LV: Menschenwürde und Menschenrechte

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