BEFREI:ung

Eugen Drewermann, der von der katholischen Kirche seiner Ämter und Weihen enthoben wurde, hat in einem ORF Gespräch mit seinen Aussagen für orientierungslose oder verunsicherte Gläubige Hoffnung verbreitet. Als profunder Kenner der Heiligen Schrift und der menschlichen Seele sind seine mahnenden Aussagen überdenkenswert. Seine Schlüsselsätze lauten: Das Jesus keine Kirche als Institution wollte, er wollte die Angst der Menschen lindern. Die Angst vor dem Leben hier auf Erden und die Angst davor, was nach dem Tod sein wird. Er sieht in der Priesterelite eine Barriere zwischen Mensch und Gott. Gott will sich nicht in Rundbriefen verwirklicht sehen, sondern im Leben jedes Einzelnen. Die Priesterkaste war schon bei den Azteken und Ägypter eine Herrschaftsklasse. Sie benützt als Druckmittel das Jüngste Gericht.

 Die Bevölkerung ist früher durch die Feiern im Jahreskreislauf eine Zweckgemeinschaft mit der Kirche eingegangen. Man hat den Himmel durch den sonntäglichen Kirchgang geschenkt bekommen. Die veränderte Gesellschaft bedarf dieser Zweckgemeinschaft nicht mehr, sie kann sich in allen Bereichen Teile holen, sozusagen Lebensabschnittsglaube. Für die Jugend, für die keine Planung mehr möglich ist, nicht für zehn, nicht für zwanzig Jahre. Dies trifft auf den Beruf, die Partnerschaft und auf den Glauben zu. Sind die Pflichttermine, wie Erstkommunion oder Firmung vorbei, ist es auch oft mit dem Kirchenbesuch vorbei. Bei Lebenskrisen wird dem einzelnen Menschen nicht die Möglichkeit angeboten die Umstände zu ändern, sondern als Alternative „zu Glauben“. Zum Sonntag müsste es eine Alternative geben. Gottfindung kann auf vielen Wegen stattfinden, nicht nur in der Institution Kirche. Vor der Bestrafung der Sünde gehen die meisten Ängste aus.

Erbsünde

3 Gedanken zu „BEFREI:ung

  1. “Erzbischof Dr.” GEORG EDER, “Primas von Deutsch-
    land” (s. “Wikipedia”, ich zitiere als Mitarbeiter), de-
    poniert bei mir handschriftlich, datiert unter dem
    “8.4.1991”, aus Anlaß einer “Volkszählung vom 15.5.
    1991” sein religiöses Bekenntnis zu einem atheisti-
    schen religiösen Bekenntnis “ohne religiöses Bekennt-
    nis”. Ich leitete Farbkopien seines Briefs postbeschei-
    nigt (eingeschrieben) weiter. Mittlerweile muß voraus-
    gesetzt werden, daß das atheistische religöse Bekennt-
    nis seinen Weg nicht fortsetzen kann. Wie sind noch
    “theologische Fakultäten” an Universitäten möglich?

    1810 nennt vor weniger als einer Stunde ein Artikel
    auf dem “deutschlandfunk” als das Jahr, in welchem
    in Berlin die Universität in unserem Sinn gegründet
    gewesen sei. Gewiß nicht jedoch war 1810
    1. die Universität eine Instiution für die Frau, und
    2. gab es 1810 die Universität in unserem Sinn in Graz
    gewiß auch noch nicht.
    Trotzdem bleibt es aber dabei: es kann wohl niemand
    die Bedeutung des Jahres 1810 für die Institution Uni-
    versität … auch in Graz bestreiten. Weshalb ist
    das so? Hat die Frau und hat Graz für die Institution
    Universität denn vollkommen ursprünglich eine unter-
    geordnete Bedeutung?

  2. {Die folgenden Zeilen von “C. R. R.” fand ich vor
    weniger als einer Stunde auf dem “Gästebuch der Stadt
    Graz – Rathaus” freigeschaltet:}

    Zu: “Zu ‘Die Frau und die Universität'” auf dem “Gästebuch
    der Stadt Graz – Rathaus”

    Man wirft dem “emeritierten Erzbischof von Salzburg” doch
    vielleicht vor, er habe “Gott und die Welt” gar zu simpel
    gesehen. Wie, vielleicht, auch Bernadette Soubirous und
    ihren “Seligpreisern” nach ihren “18 Visionen … zwischen
    dem 18. Februar und dem 16. Juli 1858” solches ähnlich
    vorgeworfen werden könnte? Aber – talking about
    simplicity: “ganz gewiß” nicht einfach ist es, den Grund
    für die Seligsprechung der – “R ö m e r i n”? – Gianna
    Beretta Molla zu erwägen, die 1962 ihr Leben für ihre un-
    geborene Tochter opferte (eine ihrer Töchter), einerseits.
    Andrerseits – talking about simplicity:
    Wäre es nicht noch weniger einfach, eine Behauptung
    eines kanonisch rechtlichen Zusammenhangs
    zwischen dem “synodalen Prozeß” in Salzburg und der
    Seligsprechung der Ä r z t i n Gianna Beretta Molla am
    “24. April 1994” zu prüfen?

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