AN:abmelden

Alles im Leben hat eine Ablaufzeit. Eine der häufigsten Tätigkeiten ist, sich irgendwo an- und abzumelden, ein ständiges Ausfüllen von Formularen. Kinder muss man häufig an- und abmelden, zum Kindergarten, zum Schulbesuch, zum Gitarre- oder Gymnastikkurs, zum Sportverein und bei der Jungschar. Mit dem Lebensfortschritt wird es nicht besser. Es müssen das Auto, der Fernseher, die Führerscheinprüfung, das Studium, ein Ausflug, an- und abgemeldet werden. Eine große Herausforderung bedeutet der Wohnungswechsel, das Anmelden im neuen Wohnort und das Abmelden vom Geburtsort. Der Besuch beim Arzt erfordert eine Terminvereinbarung, für den neuen Arbeitsplatz braucht es eine Anmeldung zu einem Vorstellungsgespräch. Beim Bundesheer gehört das An- und Abmelden, wie das Grüßen, zum Alltag.

Der Schritt in die Selbstständigkeit beginnt mit dem Anmelden des Gewerbes. Nach der Reform des Gewerberechtes ist heute das Erlangen verschiedener Gewerbe, zum Beispiel des Handelsgewerbes, von fast allen Bedingungen befreit. Vor Jahrzehnten gab es noch strenge Antrittsbedingungen, wie den Befähigungsnachweis. Heute sind fast alle Hüllen, Pardon, Hürden gefallen. Jeder kann jedes Gewerbe ausüben, früher wurden die persönlichen und beruflichen Voraussetzungen genau geprüft.

Kommt man in die Situation, wegen Pensionierung sein Gewerbe zurückzulegen, so nimmt man die, mit Schnörkel reich verzierten Gewerbescheine wieder in die Hand. Die erste Frage von der Beamtin ist, wollen sie das Gewerbe ruhend stellen oder wollen sie es abmelden. Eine Entscheidung, die man nicht rückgängig machen kann. Nach der Geschäftsverpachtung ist der logische Schritt die Gewerbelöschung. Ein Vorgang der körperlich spürbar ist. Der Beruf, indem sich der Mensch ausrückt, wird  abgemeldet. Man erwartet sich von der Beamtin ein mitfühlendes Wort, nichts geschieht. Im kleinen Büro stappeln sich auf jedem Sessel die Akte, zum Niedersitzen ist kein Sessel frei. Es gelingt ein Abmeldeformular hervorzuzaubern. Mit einer Unterschrift ist die Löschung der Gewerbescheine vollzogen, das Formular verschwindet im Aktenberg. Das Herzklopfen, die Abschiedsträne wird auf später verschoben. Der Bescheid über die Abmeldung wird per Email zugesandt, kein Schriftstück.

Schmucketiketten.

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