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Seit meiner Führerscheinprüfung gehören Sicherheitsgurte im Auto zum Standard, zuerst nur bei den Vordersitzen und dazu die Kopfstützen. Es gab keine Pflicht zum Anschnallen, in Österreich wurde die Gurten Pflicht im Jahre 1976 eingeführt und darüber heftig diskutiert. Von der Beschneidung der persönlichen Freiheit war die Rede, die Verweigerer wurden Gurtmuffel genannt. Ihr Argument war ein Szenario, wo ein Auto in einen See stürzt und der Fahrer es nicht schafft den Gurt zu lösen, um aus dem Auto auszusteigen. Er geht mit dem Auto im See unter und ertrinkt. Dieses Unfallbeispiel verhinderte lange die allgemeine Anwendung vom Sicherheitsgurt. Kam hier die Rationalität zum Tragen, weil wie viele Unfälle gibt es anteilsmäßig bei denen dies der Fall sein könnte? Jeder kann darüber nachdenken, wie oft er im Monat an einem See oder einem größeren Fluss entlangfährt. Im Jahre 1984 wurde das Nichtanlegen mit einer Organstrafe belegt.

Wie der banale Griff zum Sicherheitsgurt im Auto über Verletzungen, Schmerzen und Genesung entscheiden kann, zeigte sich im Rosental. Die Nachlässigkeit keinen Sicherheitsgurt anzulegen, wir fahren nur eine kurze Strecke, kann fatale Auswirkungen haben. Ein Lenker bog mit seinem Pkw  auf die Bundesstraße ein und wurde von einem herannahenden Lkw seitlich gerammt und die Fahrerseite zertrümmert. War der Lenker unaufmerksam, sodass er den herannahenden Lkw übersehen hat? Der Fahrer musste von der Feuerwehr mit der Bergeschere aus dem Pkw befreit werden. Seine schlimmsten Verletzungen waren Blutergüsse, verursacht durch die Sicherheitsgurte, welche den Lenker am Sitz festgenagelt haben. Durch den Zusammenprall wurde der Airbag, eine Komponente seit den 80er Jahren, ausgelöst.

Der Beifahrer war nicht angeschnallt. Sein Oberkörper prallte ungebremst gegen den Airbag und dadurch wurden ihm ein Dutzend Rippen gebrochen, die Lunge geschädigt, sowie Kopfverletzungen. Der Schwerverletzte musste im Krankenhaus künstlich beatmet und ernährt werden, seine vollständige Genesung steht noch aus. 

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