rund:funk

Bei Abklärung einer Angelegenheit kommt einem manchesmal der Gedanke, “das ist nicht möglich”. Man versucht einen Sachverhalt, einen Randbereich des Alltags, mit einer Behörde abzuklären. Es ist notwendig, dass das Rundfunkgerät bei der Behörde angemeldet ist und wird ein Wohnungswechsel vorgenommen, diesen der Rundfunkbehörde zu melden. Die alte Adresse hat als Postadresse noch immer Gültigkeit, doch wird an diesem Standort kein Rundfunkgerät mehr betrieben. Für die zuständige Sachbearbeiterin bedeuten zwei Adressen auch zwei Rundfunkgeräte. Man möchte annehmen, dass,  wenn zwei Menschen Deutsch sprechen, dies geklärt werden kann. Der Kompromiss ist, dass ein neues Anmeldeformular zugesandt wird.

Es ist manchmal einfacher mit jemanden zu kommunizieren, der nicht dieselbe Sprache spricht. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass man sich mit einem Lächeln, einem Kopfnicken oder mit den „Händen und Füßen“ verständigen kann.

Anmeldeformular.

 

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