ver:erben

Mit vererben kann verschiedenes gemeint sein, die banalste Art ist, wenn Vermögen, Geld, Häuser oder Firmen vererbt werden. Das Testament wird nach dem Ableben des Vererber gültig. Vor der endgültigen Verabschiedung aus dem Leben wird etwas vererbt. In verschiedenen Situationen erfolgt die Übergabe des Vermögens an die Erben, eines Hauses oder eines Betriebes schon zu Lebzeiten. Rein juristisch heißt dies dann Schenkung. Es ist kein Zufall, dass es nach einem Todesfall unter den Verwandten zu Streitigkeiten kommt, wer was erbt. Besonders, wenn der Verblasste ein ansehnliches Vermögen hinterlässt. Bei einem Durchschnittsverdiener sind dies ein Haus oder eine Eigentumswohnung oder Geldvermögen von einigen tausend Euro. Dabei kommt es oft zu Streitigkeiten wer das Recht oder den moralischen Anspruch auf das Erbe hat. Ruhiger verlaufen zumeist die Erbschaftsverhandlungen, wenn außer einem Notgroschen und den persönlichen Gegenständen nichts zu erben ist. Bei größerem Vermögen kann man in den Zeitungen und in den Illustrierten lesen, wie die Nachkommen um das Vermögen streiten. Diese Erbschaften haben zumeist ein kurzes Leben, so mühsam der Aufbau des Vermögens war, so leicht wird es von den Erben ausgegeben.

Wie gewonnen so zerronnen.

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