Wie manche alltägliche Dinge ablaufen, ist man geneigt zu sagen: Dies darf nicht wahr sein. Geschehen bei einem Sachverhalt, der einen Randbereich des Alltagslebens betrifft. In Österreich besteht die Pflicht das Radio bei der Behörde für Rundfunkgebühren anzumelden. Vollzieht man einen Wohnungswechsel so ist dies der Rundfunkbehörde zu melden. Bleibt die alte Postadresse bestehen, hat man plötzlich zwei Adressen. Dies bedeutet aber nicht automatisch, dass zwei Rundfunkgeräte betrieben werden. Bei einem Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter ist es mir nicht möglich, diese Variante zu erklären. Für das Amt bedeuten zwei Adressen zwei Rundfunkgeräte. Ich meine, sprechen zwei Menschen dieselbe Sprache, Deutsch, könnte man sich verständigen. Der Ausweg, es wird ein neues Anmeldeformular zugesandt.
In manchen Situationen ist es einfacher mit jemanden zu kommunizieren, der nicht dieselbe Sprache spricht. Dabei gibt es die Möglichkeit, dass man sich mit einem Lächeln, einem Kopfnicken oder mit dem Gestikulieren von Händen und Füßen verständigen kann.
Anmeldeformular.