droh:wort II

Ein anderes Kapitel, wer übernimmt die geistige Verantwortung wenn jemand vergesslich wird? Diese können sich um die geschäftlichen, zumeist sind es private Dinge, nicht mehr ausreichend kümmern. Normalerweise übernimmt die nächststehende Person diese Aufgabe. Sollte es diesbezüglich eine Lücke geben, ist man gut beraten dafür im Vorhinein eine vertrauenswürdige Person zu bestimmen. Um zu vermeiden, dass man jemanden in die Fänge gerät, welcher nur auf einen finanziellen Gewinn aus ist. Ein gerichtlich bestellter Sachwalter ist nicht immer die beste Wahl, obwohl diesbezüglich in Österreich nachgerüstet wurde. Alles, was der Klient selbst erledigen kann, soll nicht mehr fremdbestimmt ablaufen.

Eine, zumeist verdrängte Frage, kann akut werden. Wer was im Todesfall vom Pflegefall, so weit vorhanden, erben wird? Nicht immer wird die Person, welche sich in der Pflege engagiert hat, bei der Erbschaft bedacht. Die Diskussion um die Erbschaft führt oft zu schweren Zerwürfnissen in der Familie. Mit verschiedenen Tricks wird versucht in den letzten Monaten ein Testament zu erstellen oder andere bei der Sachwalterschaft anzuschwärzen. Zu behaupten, dass sich jene nicht um die pflegebedürftige Person gekümmert haben. Im Familienkreis ist vieles durch das gesetzliche Erbrecht geregelt. Eindeutig ist es bei aufrechter Ehe, sowie beim Vorhandensein von Kindern. Notare empfehlen und dies nicht nur aus geschäftlichen Gründen, zur eigenen Sorglosigkeit ein Testament zu machen.

Manche betreiben ein spezielles Hobby oder besitzen eine Sammlung, deren Fortbestand ihnen viel am Herzen liegt. Mehr, als was mit ihren Sachwerten passiert. Diese Weitergabe frühzeitig zu regeln ist eine seelische Erleichterung. Es ist nicht vorhersehbar wie die Erben damit umgehen werden. Manchen ist es peinlich und viele weigern sich, ein Testament zu machen. Immer ist dabei auch der Gedanke an den Tod dabei. Es ist nachvollziehbar, dass man diesen Augenblick weit von sich schiebt. Genauso wie man es sich immer wieder überlegt ein Hörgerät oder einen Gehstock zu benützen. Man will nicht alt und gebrechlich erscheinen, dies solange als möglich vor anderen verbergen.

Gehhilfe

2 Gedanken zu „droh:wort II

  1. Hallo Franz, da schreibst du was.
    Wenn es ums Erben geht, da gibt es kein Erbarmen. Nicht von ungefähr heißt es bei uns:”Versteht ihr euch noch untereinander oder habt ihr schon geerbt.”
    Als Schwiegereltern damals einen Anwalt kommen ließen, um das Erbe im Beisein ihrer vier Kinder (Ehepartner waren nicht dabei) zu regeln, sagte dieser: “Glauben Sie mir, das ist die beste Entscheidung, zu Lebzeiten alles zu regeln. Wie es nach einem Todesfall abläuft ist mein tägliches Brot. Da erlebt man Sachen … !”
    Liebe Grüße 🙂

  2. Hallo Schlafmütze!

    Pflege und Erben, alles habe ich schon in kleinem Umfang erlebt, manches steht noch an. Um Kleinigkeiten wird bei einer Nachlassverhandlung gefeilscht, plötzlich ist es mit der sprichwörtlichen Freundschaft und Großzügigkeit vorbei.
    Für diese Bereiche wünsche ich Dir/Euch und mir/uns alles Gute.

    Gruss schlagloch.

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