jung:unternehmer

Das zahlenmäßige Alter wird heute nicht mehr als das Alter empfunden und verstanden, wie es noch vor fünfzig Jahren war. Diese Veränderung gibt, der Zeit der Jugend einen immer größeren Spielraum. Was man vor fünf Jahrzehnten als ein gesetztes Alter betrachtet hat, gilt heute noch als jung. In den achtziger Jahren konnte man sich bis zum fünfunddreißigsten Lebensjahr, nach Definition der Wirtschaftskammer, als Jungunternehmer bezeichnen. Solange konnte man Mitglied der Jungen Wirtschaft sein. Heute werden frischgebackene Unternehmer, Ende vierzig, als Jungunternehmer bezeichnet. In einer Presseaussendung werden zwei Firmengründer und Entwickler für ein Sportgerät, um die fünfzig, als Jungunternehmer bezeichnet. Dieser Terminus ist ganz selbstverständlich, weil heute Siebzigjährige noch als die Jungen bezeichnet werden.

Meine Selbstständigkeit, das Jungunternehmertum, begann mit zwanzig Jahren. Nach dem damaligen Gesetz war ich noch nicht Volljährig. Mit der Zustimmung des Vaters erklärte mich der Bezirksrichter für volljährig. Mit diesem Bescheid wurde ich aus der elterlichen Gewalt und Obsorge, wie es damals hieß, entlassen. Ich konnte einen Gewerbeschein lösen, einen Kredit aufnehmen, Heiraten und kaufmännische Geschäfte im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches abschließen. Für die Ausstellung des Gewerbescheines, Kleinhandel mit Waren aller Art, bedurfte es zusätzlich einer Alters Dispens von Seiten der Gewerbebehörde, weil für die Erteilung einer Gewerbeberechtigung das Mindestalter von vierundzwanzig Jahren galt. Rückblickend auf vierzig Jahre Selbstständigkeit sehe ich mich damals als Jungunternehmer.

Reifeprüfung

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