Sich einen “Rausch antrinken”, wie der Alkoholmissbrauch im Volksmund genannt wird, war früher auf dem Land etwas Normales und hat auch vieles entschuldigt. Oft ist es passiert, dass es im Rausch unter den Gasthausbesuchern zu einem Streit oder einer Rauferei gekommen ist. Es gab kaum eine Brauchtumsveranstaltung, sei es Kirchtag, Feuerwehrfest oder Faschingsball, wo es nicht eine Rauferei gegeben hat. Am nächsten Tag waren sich die Streitparteien einig, es war eine besoffene Geschichte, der man nicht viel Bedeutung beigemessen hat. Von dem Einen und dem Anderen hat es geheißen, dass er, wenn er im Rausch heimkommt, seine Frau und seine Kinder schlägt. Auch dies hat man zu den entschuldbaren Vorkommnissen gezählt. Es hat genügt, wenn man es in der Kirche gebeichtet hat und der Pfarrer einem in das Gewissen redete.
Heute ist man vorsichtiger und überlegt sich, was man im Rausch macht. Bei einer sogenannten Wirtshausrauferei ist man schnell mit dem Paragrafen Körperverletzung und einer Schmerzens-geldforderung konfrontiert. Bei der Misshandlung von Frau oder Kind kommt es zu einem Verweis aus der Wohnung. Den Pfarrer, der einem in das Gewissen redet, muss man suchen. In der Kirche diskutiert man über komplexe Glaubens- und Sozialfragen. Im Rausch wird der Blickwinkel enger und beim Überschreiten der Geleise bleibt man dort liegen.
Böses Erwachen.