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Laudato Si, die Wasserfrage. Wie gehe ich mit dem Wasserverbrauch um?

In der Einleitung zu Enzyklika Laudato Si erwähnt Papst Franziskus, dass diese einen Stein in der katholischen Soziallehre hinzufügt. Ein Kapitel befasst sich mit der Verfügbarkeit und der Verwendung von Trinkwasser. Dieser Aspekt ist mit den anderen Themen der Enzyklika, wie Klima und Umweltverschmutzung, verbunden. Explizit wird von Papst Franziskus darauf hingewiesen, dass unter den Auswirkungen des Trinkwassermangels und der Umweltverschmutzung am meisten die ärmeren Schichten in den betroffenen Regionen leiden. In der Streitschrift wird aufgezeigt, dass dort, wo reichlich Wasser zur Verfügung steht dieses durch Industrieabwässer, Chemikalien aus dem Haushalt und Pestizide aus der Landwirtschaft verunreinigt wird. Betont wird das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser. Von den wasserarmen Regionen wird Afrika genannt, in der Enzyklika gibt es aber dafür keine Lösungsvorschläge. Sehr global wird von den Ärmsten gesprochen ohne weitere Regionen, außer Afrika, zu benennen.

In unserem Rentner Haushalt achten wir darauf, dass nur biologische Putz- und Waschmittel verwendet werden. Beim Geschirr- und Waschautomaten begnügen wir uns mit den Kurzwahlprogrammen. Ein Vollbad hat Seltenheitswert, wenn, aus einem medizinischen Grund,  ansonsten wird zur Körperreinigung geduscht. Mir ist nichts bekannt, wie der Wasserüberschuss aus dem alpinen Raum in wasserarme Gegenden der Welt transferiert werden könnte.

Wasserverbrauch spielt auch beim Konsumverhalten eine Rolle. Auch wenn im Alltag Wasser gespart wird kann es sein, dass durch großzügiges Konsumverhalten der persönliche Wasserverbrauch steil in die Höhe steigt. Durchschnittswerte an Wasserverbrauch bei der Herstellung von Konsumgütern:

Von der Rohstoffgewinnung bis zur Endmontage werden für ein Auto 400.000 Liter Wasser benötigt. Die Herstellung eines Baumwoll-TShirts verschlingt 4100 Liter Wasser. Die tägliche Tasse Kaffee benötigt 140 Liter und für die Produktion eines Smartphones werden 910 Liter Wasser verbraucht. Auch beim täglichen Speiseplan lässt sich Wasser sparen: Die Fleischherstellung benötigt viel Wasser: Rindfleisch schlägt mit 15.490 Litern, Schweinefleisch mit 4.730 Litern und Geflügel mit 4.000 Litern pro Kilo zu Buche.

ÜBUNG zur LV: Menschenwürde und Menschenrechte

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Soll der Staat Alkohol höher besteuern?

Die Besteuerung von Alkoholika ist in der Europäischen Union unterschiedlich. Am höchsten werden alkoholische Getränke in Norwegen und Schweden besteuert. Österreich liegt derzeit bei der Alkoholsteuer im Mittelfeld. In Österreich werden, außer der 20 % Mehrwertsteuer, auf Bier, Sekt oder Schnaps zusätzliche Steuern eingehoben. Für einen Liter reinen Alkohol sind zwölf Euro Alkoholsteuer zu bezahlen. Je höher der Alkoholgehalt, Bier 5,5 %, Wein 13 % und Schnaps 42%, umso mehr Alkoholsteuer ist zu bezahlen.

Von Staats wegen handelt es sich um eine Lenkungssteuer. Dieser liegt die Annahme zu Grunde, dass ein übermäßiger Alkoholkonsum die Gesundheit des Bürgers negativ beeinflusst. Dies könnte eine höhere Inanspruchnahme der Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhaus und Kureinrichtungen zur Folge haben. Dazu kommen die größeren Ausgaben für Arzneimittel. Es wäre legitim, dass wer sich einer größeren Gefahr aussetzt, in diesem Fall Gefährdung der eigenen Gesundheit, einen höheren Steuerbeitrag leistet. Für eine höhere Besteuerung alkoholischer Getränke würde auch sprechen, wenn diese Einnahmen zweckgebunden verwendet werden. Eine solche wäre eine Aufklärungskampagne, vom Schüler bis zum Senior, welche schädlichen Folgen ein übermäßiger Alkoholkonsum hat. Beim Zigarettenkonsum zeigten diese Aufklärungsprogramme Wirkung.  

Eine andere Gangart wäre, dass bei Extremsportarten, übermäßigen Alkohol- und Nikotinkonsum das Solidaritätsprinzip der Gemeinschaft außer Kraft gesetzt wird. Die Eigenverantwortlichkeit zum Prinzip gemacht wird und der Verursacher die Mehrkosten selbst trägt.  

ÜBUNG zur LV: Menschenwürde und Menschenrechte

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Ab wann sind Privilegien weniger, gegenüber anderen Menschen ungerecht?

Eine Grundforderung der katholischen Soziallehre ist, dass alle für ihre Arbeit einen gerechten Lohn erhalten. Es ist vernünftig anzunehmen, dass das Pensionsantrittsalter und die Höhe der Pension eine Fortsetzung des gerechten Lohnes sind. In diesem Sinne empfinde ich die Pensionsprivilegien der Eisenbahner und der Nationalbankangestellten für ungerecht. 

In Österreich gab es bis zur Jahrtausendwende immer wieder Debatten über die unterschiedlichen Pensionsregelungen. Der Unmut entzündete sich vor allem am Pensionsantrittsalter und der Pensionshöhe in staatsnahen Betrieben. Die Pensionsregelungen bei den Eisenbahnern waren ein Privileg gegenüber anderen Berufsgruppen. Die Eisenbahner hatten bis Mitte der 1990er Jahre die Möglichkeit nach fünfunddreißig Berufsjahren mit 83% ihres Letztgehaltes in Pension zu gehen. Im besten Fall bedeutete dies, ist jemand nach dem Pflichtschulabschluss bei der ÖBB eingetreten, konnte er mit fünfzig Jahren in Pension gehen. Die Beschäftigten in der Privatwirtschaft konnten im Regelfall erst nach fünfundvierzig Berufsjahren in Pension gehen.

Ein anderes Beispiel für begünstigte Pensionsprivilegien, gegenüber den Pensionisten nach dem ASVG (Allgemeines Sozial Versicherungsgesetz), sind die Angestellten der österreichischen Nationalbank. Angestellte, welche vor 1993 in die Bank eingetreten sind können nach 35 Dienstjahren, ab einem Alter von 55 Jahren, in Pension gehen. Sie erhalten 85 % ihres Letztbezugs. Im Durchschnitt erhielten 1300 ehemalige Mitarbeiter der Österreichischen Nationalbank im Jahr 2021 eine Pension von 92.362 Euro. Im Vergleich dazu beträgt die durchschnittliche Alterspension in Österreich etwa 19.700 Euro pro Jahr.

Die Pensionsregelungen der Eisenbahner und der Nationalbankangestellten werden seit der Jahrtausendwende schrittweise an die Gesetze der ASVG angepasst. Papst Paul VI hat in seiner Enzyklika Populorum Progressio Gerechtigkeit als das Mindestmaß der Liebe bezeichnet, Ungerechtigkeit widerspreche ihr. Die Liebe schließe, auf das Wohl des anderen zu achten, mit ein.

ÜBUNG zur LV: Menschenwürde und Menschenrechte


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Verstößt die Zentralmatura gegen das Subsidiaritätsprinzip, ja oder nein?  

Weder als Lehrer, noch als Elternteil, noch als Schüler habe ich direkte Erfahrungen mit einer Reifeprüfung, jetzt Zentralmatura genannt. Ich kann nur aus Recherchieren, Gelesenem und einem Gespräch mit einem Lehrer urteilen. Der Internetrecherche entnehme, dass mit der 14. Novelle des Schulorganisationsgesetzes im Jahre 1993 versucht wurde parteipolitische und bürokratische Vorgaben zurückzudrängen, damit pädagogische Initiativen aus dem Lehrkörper heraus möglich werden. Danach und dadurch konnten sich besondere Bildungsschwerpunkt an zahlreichen Schulen bilden.

Bei einem Gespräch mit einem Lehrer stellte dieser fest, dass im Großen und Ganzen der Lehrstoff zentral vorgegeben wird. Der Inhalt wird dabei hauptsächlich vom Bedarf in der Wirtschaft und der Arbeitswelt bestimmt. Die Vorgaben von oben kommen so massiv, dass für individuelle Gestaltung wenig Raum bleibt. Letztendlich geht die Entwicklung dahin, aus den Jugendlichen brauchbare und gefügige Staatsbürger zu formen. Einer seiner Schuldirektoren sagte in einer Lehrerkonferenz, nach dem Vorlesen einer Verordnung des Unterrichtsministerium: „So ist es und will noch jemand diskutieren“?

Aus diesem und weiteren Gesprächen folgere ich, dass die Schulautonomie in den 1990er Jahren richtungsweisend angedacht wurde. Seither aber durch Erlässe und Vorschriften wieder stückweise beschränkt wird. Die Einführung der Zentralmatura ist ein weiterer Schritt dazu. Die Frage: Verstößt die Zentralmatura gegen das Subsidiaritätsprinzip, beantworte ich mit ja.

ÜBUNG zur LV: Menschenwürde und Menschenrechte

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Gerechter Lohn. Wer soll mehr verdienen ein Lehrer oder ein Polizist?

Papst Leo XIII reagierte mit seiner Enzyklika Rerum Novarum (1891) auf die menschlichen und sozialen Probleme der Arbeiterschaft am Ende des neunzehnten Jahrhunderts. Mit der Erfindung und dem Einsatz der Dampfmaschine in der Produktion veränderten sich die Arbeitsbedingungen weitgehend. Heute wird diese Epoche als die Industrielle Revolution bezeichnet. Er forderte in seiner Enzyklika, die als erste Sozialenzyklika gilt, für jeden Arbeiter einen gerechten Lohn. Damit sichergestellt ist, dass er seine Familie ernähren kann, eine menschenwürdige Unterkunft hat und finanzielle Reserven für Anschaffungen, Bildung und sozialen Aufstieg anlegen kann.

Was könnten Kriterien für die Höhe des Lohnes bei einem Lehrer und Polizisten sein? Berücksichtigen werde ich den vorausgesetzten Schulabschluss, Dauer der Ausbildung, sowie die Verantwortung welche mit dem Beruf für andere Menschen verbunden ist. Nicht einschließen werde ich den persönlichen Status, welche man in der Öffentlichkeit einnimmt. Nach der katholischen Soziallehre sind alle Menschen gleich an Würde, Würde durch ein würdiges Verhalten.

Es sind zwei unterschiedliche Aufgabenbereiche. Die Ausbildung zum Lehrer beträgt sechs Jahre, die Berufsausbildung zum Polizisten zwei Jahre. Der Lehrer sorgt für das Erlernen der Grundfähigkeiten Lesen, Schreiben und Rechnen. Ohne deren Kenntnisse ist eine Teilnahme an der Gesellschaft nicht möglich. Der Polizist sorgt für die Sicherheit unseres Lebens und unseres Eigentums. Er überwacht die Einhaltung der Gesetze, welche das Zusammenleben in einer Gemeinschaft ermöglichen. Der Polizist hat ein größeres Risiko bei seiner Berufsausübung bis zu, sein Leben auf das Spiel zu setzen. 

Beiden Berufen ist gemeinsam, dass ohne eine elementare Schulbildung die Ausübung des Berufes per se nicht möglich wäre.  Daher werde ich dem Lehrer auf Grund seiner längeren Berufsausbildung und seiner Vermittlung des Grundwissens, welches erst die Teilnahme an der Gemeinschaft ermöglicht, ein höheres Gehalt zusprechen.

ÜBUNG zur LV: Menschenwürde und Menschenrechte