Jeder Autofahrer kennt die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h. Es handelt sich um Straßen in einer Wohnsiedlung. Obwohl man für die Geschwindigkeitsbeschränkung ein Einsehen hat, fühlt man sich manchmal unwohl, weil es nur im Schritttempo vorwärts geht. Möglicherweise wird man dabei von einem Auswärtigen überholt, der auf der Durchfahrt ist. In der Fastenzeit kann die Frage auftauchen, ob man sich zum Geschwindigkeitsfasten entschließen soll. Dies würde bedeuten, dass man die Geschwindigkeiten in Ortsdurchfahrten und Wohnsiedlungen korrekt einhält. Zusätzlich noch einen Schritt weitergeht und in Ortsdurchfahrten statt fünfzig km/h nur dreißig und in Wohngebieten statt 30 km/h nur 10 km/h schnell fährt. Ein freiwilliger Verzicht auf Geschwindigkeit, im Heckfenster eine Tafel „Geschwindigkeitsfasten“. Es bleibt die Frage, wie dies von den anderen Autofahrern aufgenommen wird. Mit dieser Aktion könnte man auch solche zur Vernunft bringen, die mit weit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ort fahren.
Ein wenig erinnert mich dies an die Situation, dass in vielen Sonntagspredigten die zumeist recht schaffenden zur Buße aufgerufen werden. Die Menschen, welche total über die Stränge schlagen, werden nicht erreicht, weil sie nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen. Opfer werden meistens von denen eingefordert, die schon Opfer bringen.
Opferstock.